Dan Christian Ghattas, Foto: Privat
Dan Christian Ghattas, Foto: Privat
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For intersex people and their concerns, 2015 was a very important year because it saw intersex issues being thrust more and more into the spotlight of European and international policy making. Caroline Ausserer talks about these developments with Dan Christian Ghattas, co-chair of OII Europe, the umbrella organization of European human rights-based intersex NGOs.

ENTIRE ENGLISH VERSION

Das Jahr 2015 war für intergeschlechtliche Menschen und ihre Anliegen besonders wichtig, da das Thema immer mehr in den Fokus europäischer und internationaler Politik rückte. Dies geschah auch dank Aktivist_innen wie Dr. Dan Christian Ghattas, dem Co-Vorsitzenden von OII Europe, der europäischen Dachorganisation für intergeschlechtlichen Menschenrechtsaktivismus – hier im Gespräch mit Caroline Ausserer.

Caroline Ausserer: Das Jahr 2015 brachte das Thema Inter* stärker auf die politische Agenda und hat einen Bewusstseinswandel mit sich gebracht. Wenn Sie das Jahr Revue passieren lassen, was waren die Höhepunkte?

Dr. Dan Christian Ghattas: Der wichtigste Höhepunkt war wohl das neue Gesetz in Malta vom April 2015, der sogenannte Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act. Es ist das erste Gesetz weltweit, das uneingewilligte medizinische Interventionen an minderjährigen Inter* Menschen unter Strafe stellt, wenn diese Eingriffe – weil nicht lebensrettend – aufschiebbar sind. Wir haben in unserer Presseerklärung die Bedeutung dieses Gesetzes herausgestellt und kürzlich hatte ich Gelegenheit beim Fachtag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nochmals auf die Bedeutung dieses Gesetzes für Deutschland hinzuweisen. Aber auch sonst, sind sehr viele wichtige Dinge in diesem Jahr 2015 passiert. So hat OII Deutschland im Frühjahr für den UN-Fachausschuss für Menschen mit Behinderung (Committee on the Rights of Persons with Disabilities, CRPD) ein Thematisches Briefing im Rahmen der Universal Periodic Review von Deutschland organisiert und die Kommission in das Thema Inter* eingeführt. Wir haben uns sehr gefreut, dass das Komitee dann in seinen abschließenden Bemerkungen Deutschland auffordert, endlich die in den CAT (Committee against Torture) Empfehlungen (PDF) angesprochenen Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechte von intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland zu ergreifen. OII Europe hat in der Folge eine Erklärung zu Intergeschlechtlichkeit und Behinderung verfasst, die international sehr gut angenommen wurde. Deutschland ist nun aufgefordert, die UN-Empfehlungen umzusetzen. Ein weiteres Highlight war im Mai die Veröffentlichung  von zwei wichtigen Dokumenten, die beim IDAHO-Forum in Montenegro der Öffentlichkeit präsentiert wurden: das Themenpapier des Menschenrechtskommissars des Europarats und eine erste Studie zur rechtlichen Situation von intergeschlechtlichen Menschen durch die EU-Grundrechtsagentur (Fundamental Rights Agency, FRA).

Welche Bedeutung haben diese Studien?

Das Issue Paper des Menschenrechtskommissars des Europarats, Human rights and intersex people , bei dem OII Europe und nationale Inter* NGOs beratend mitgewirkt haben, stellt die Sachlage dar, erklärt, wo Rechte nicht gewahrt werden, legt Menschenrechtsverletzungen offen und gibt Empfehlungen ab, die sich die Staaten zu Herzen nehmen sollen. Die Studie der Grundrechtsagentur The fundamental rights situation of intersex people wiederum beleuchtet insbesondere die Situation von intergeschlechtlichen Menschen in Bezug auf den Personenstand und die Inklusion in Antidiskriminierungsgesetzgebung. Die Ergebnisse sind, kurz gesagt, ernüchternd. Die FRA stellt auch die immens wichtige Frage nach der Zahl der Eingriffe. Sie kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass es EU-weit schwierig bis praktisch unmöglich ist an Daten  heranzukommen, insbesondere an Daten über medizinische Eingriffe. Diese von NGOs seit Jahren formulierte Klage findet sich ja bereits in der Untersuchung „Menschenrechte zwischen den Geschlechtern – Vorstudie zur Lebenssituation von Inter* Personen“, die ich 2013 für die Heinrich-Böll-Stiftung verfasst habe. Nun wird sie endlich von einer EU Einrichtung offiziell bestätigt.

Beide Papiere wurden im September unter Beteiligung von OII Europe nochmals in Straßburg vorgestellt. Parallel zu diesem zweiten Launch hatten  wir sehr fruchtbare Treffen mit Entscheidungsträger_innen vom Europäischen Parlament und dem Europarat und konnten ein wachsendes Bewusstsein darüber feststellen, dass erstens intergeschlechtliche Menschen existieren und zweitens uneingewilligte Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen immer mehr als ein Menschenrechtsthema wahrgenommen werden. Die Sichtweise, Inter* einzig als medizinisches Thema zu verstehen, findet zunehmend weniger Unterstützung. Das maltesische Gesetz, das Themenpapier des Menschenrechtskommissars und die FRA Studie sind die Messlatte, an der sich Regierungen in Zukunft messen müssen.

Welche weiteren wichtigen Ereignisse von 2015 möchten Sie nennen?

Im September fand ein UN Expert Meeting zu Intergeschlechtlichkeit und Menschenrechten statt, an dem ich als Vertreter von OII Europa zusammen mit anderen Inter*-Expert_innen aus fünf Kontinenten eingeladen war. Es ging dabei darum, UN-Expert_innen zur Situation intergeschlechtlicher Menschen weltweit zu informieren.  Im Anschluss daran haben wir Inter*-Expert_innen im Rahmen des 30. UN-Menschenrechtsrates eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Menschenrechte von Inter* Personen organisiert. Nicht zu vergessen, dass der UN- Menschenrechtskommissar in seiner Eröffnungsrede für eben diesen Rat die Situation intergeschlechtlicher Menschen in den Fokus rückte und auch das Expertmeeting eröffnete. Das ist ein wunderbares Zeichen, das zeigt, dass die Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Menschen im Zentrum des Menschenrechtsdiskurses angekommen sind.

Auf europäischer Ebene war ein weiteres Highlight das zweite Europäische Intersex Meeting in Athen Ende Oktober vor der jährlichen ILGA-Europe Konferenz. Im November folgte dann ein weiteres für Deutschland wichtiges Highlight, nämlich der Fachtag des BMFSFJ zur Beratungssituation für intergeschlechtliche Menschen und ihre Angehörigen und soeben bin ich von einer Inter* Tagung in Wien zurückgekommen.

Es passiert also überall sehr viel: auf internationaler, auf europäischer und auf Länderebene. Dabei spiegeln sich die Entwicklung auf internationaler und europäischer Ebene in die Länder zurück und andersrum fließen die Erfahrungen aus den einzelnen Ländern in die europäische und internationale Arbeit mit ein. Diese Dynamik ist sehr wichtig.

Seit kurzem gibt es nun auch OII Europe als Verein. Wie kam es zu dessen Gründung?

Als europäisches Netzwerk nationaler OIIs wurde OII Europe am 10. Dezember 2012, dem internationalen Menschenrechtstag, während der ILGA-World Konferenz in Stockholm gegründet. Einzelne nationale NGOs arbeiteten bereits seit 2009 intensiv zum Thema, so auch OII Deutschland, und wir wollten uns vernetzen. Dieses Jahr, genau am 25. September 2015 haben wir OII Europe nun als Organisation, also als gemeinnützigen Verein nach deutschem Recht hier in Berlin gegründet.

Wie arbeiten Sie und wie wird OII Europe finanziert?

Seit wir 2009 mit der Arbeit auf europäischer Ebene begonnen haben, wurden wir von ILGA-Europe unterstützt, mit denen uns TGEU in Kontakt gebracht hatte. Ohne ILGA-Europes Kontakte, Netzwerke und Reisestipendien wäre das alles nicht möglich gewesen. Wir arbeiten weiterhin alle ehrenamtlich und kommen gesundheitlich an unsere Grenzen. Seit 2015 gibt es zwar den Intersex Human Rights Fund von Astraea, Lesbian Fundation for Justice, einer US-amerikanischen Stiftung. Aus diesem Fonds werden 29 Projekte weltweit mit einer Maximalsumme von je 10.000 US Dollar gefördert. Mit OII Europe bekommen wir Unterstützung für unser Web-Projekt „European Intersex Visibility Works“, aber dies deckt natürlich keine Personalkosten oder Kosten, die durch unsere politische Arbeit entstehen. Das Projekt ist uns aber ungeheuer wichtig, denn damit gehen wir eine der Herausforderungen an, denen wir uns in Europa permanent gegenübersehen: Die Vielzahl der Sprachen und den Mangel an entpathologisierenden Informationen zu Intergeschlechtlichkeit in vielen Sprachen. Auf der Plattform werden wir Audio- und Videobeiträge intergeschlechtlicher Menschen versammeln, sowie  Übersetzungen wichtiger menschenrechtsbasierter Texte zu Inter*. Das Ziel ist es eine Plattform zu gründen, auf die Leute von überall zugreifen können um sich menschenrechtsbasiert über Intergeschlechtlichkeit zu informieren. Die Plattform soll nächstes Jahr online gehen.

Welche Gefahr birgt es weiterhin keine Finanzierung zu erhalten?

Bisher stellen wir Aktivist_innen unser Leben, unsere finanzielle Sicherheit und unsere Gesundheit hinten an. Daher ist ein wichtiger Wunsch von uns allen, dass wir – OII Europe, sowie die nationalen Inter*-NGOs – Funding bekommen, denn ohne Finanzierung wird es nicht möglich sein, unsere Projekte durchzuführen und weiterzuarbeiten. Ohne finanzielle Grundlage zu arbeiten birgt enorme gesundheitliche Konsequenzen. Viele intergeschlechtliche Menschen sind noch unsichtbar und es dauert lange bis Netzwerke aufgebaut sind. Da Inter*-Menschen, wenn sie sich outen, immer noch Diskriminierungen ausgesetzt sind, trifft man die Entscheidung öffentlich sichtbar zu werden sehr bewusst. Denn wenn man einmal anfängt, gibt es kein Zurück mehr und das kann u.a. mit Arbeitsplatzverlust enden, wie kürzlich wieder geschehen. Das Tabu ist weiterhin sehr groß. Und dann erfordert das In-die Öffentlichkeit-Treten ja noch einen ganz anderen Schritt: Der erste Schritt ist die eigene internalisierte Pathologisierung wahrzunehmen und sich davon zu lösen. Das ist nicht einfach. Obwohl die Bewegung kontinuierlich wächst, gibt es also jede Menge Einschränkungen, so auch aufgrund der Eingriffe, die viele daran hindern, mitzuarbeiten.

Was sind die Prioritäten für 2016?

Wir werden die Zugänge, die sich 2015 eröffnet haben, weiter verfolgen. Das bedeutet weiter Arbeit auf EU-, Europarats- und UN-Ebene. Eine weitere Priorität ist, wie erwähnt, die Suche nach Finanzierung. Dann planen wir die Kontaktaufnahme mit anderen Gruppen, die von ähnlichen Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Bislang haben wir hauptsächlich mit LSBTI Organisationen kooperiert. Wenn unsere Kapazitäten es erlauben, wollen wir 2016 verstärkt mit der Community der Tauben/Gehörlosen in Kontakt treten, die eine ganz ähnliche Pathologisierung erlebt. Erste Gespräche gab es schon beim Filmfestival der kulturellen Minderheiten im bretonischen Dourarnenez, in Frankreich, 2013 und 2014. Das Festival steht seit einigen Jahren in engem Kontakt zu OII Francophonie und hat Inter nun als einen Schwerpunkt im Programm. Auch die Community der Tauben/Gehörlosen ist dort seit einigen Jahren aktiv, zum Beispiel mit einem Programm über „Die Welt der Tauben“.

Was würden Sie sich wünschen, hätten Sie einen Wunsch frei?

Ich wünsche mir weltweit eine Gesellschaft, in der die Existenz von mehr als zwei körperlichen Geschlechtern und Identitäten etwas ist, das gefeiert wird. Denn dann ist es keine Frage mehr, dass Interventionen, denen nicht zugestimmt wurde, ein absolutes No-Go sind. Zugleich muss klar sein, dass selbst wenn wir die Interventionen stoppen, ein großer Teil der Diskriminierung weiter bestehen bleibt, solange intergeschlechtliche Menschen als krank oder geschlechtslos oder als „Freaks“ wahrgenommen werden. Unser Ziel muss eine Gesellschaft sein, in der die Existenz von Inter* genauso bekannt und selbstverständlich ist wie die von blauen Augen.
Danke für das Gespräch.

(3. Dezember 2015, Heinrich-Böll-Webseite, von Caroline Ausserer, Link zum Artikel)